Welche Angaben benötigen
wir für einen verbindlichen Kostenvoranschlag?
Für einen verbindlichen Kostenvoranschlag sind folgende Details wichtig:
- Möglichst
exakte Angaben der Ausmaße in Länge x Breite x Höhe und das ungefähr zu
erwartende Gewicht des Objektes. WICHTIG: Es müssen die Ausmaße der
Verpackung, nicht des Objektes, berücksichtigt werden!
- Hinweise zu den Transportbedinungen (z.B nur Hochkant, nur flach
liegend, Zollformalitäten, etc.)
- Angaben
über die frühstmögliche Abholung und spätmöglichste Anlieferung. Die
Daten ermöglichen uns die optimale Einbindung des Transportes in unsere nächstmögliche
Beiladungstour.
- Der
Kostenvoranschlag beinhaltet keine Verpackungsleistungen. Gerne
erstellen wir Ihnen ein optionales Angebot dafür. Eine gute Verpackung
ist die beste Versicherung,
das Schadensrisiko zu mindern. Gerne beraten wir Sie hierbei.
- Alle
Werke müssen im zollrechtlichen freien Verkehr sein. Sollten die Werke
noch nicht dauerhaft in die EU eingeführt worden sein, müssen wir davon
UNBEDINGT in Kenntnis gesetzt werden.
- Hinweis
auf besondere Situationen am Abhol-/Anlieferungsort (2.Hinterhof ohne
Einfahrt, Fußgängerzonen, besondere Lieferanteneingänge, 5.Stock
ohne
Aufzug...)
- Wenn
Ihnen unsere Konditionen zusagen, bitten wir Sie die Auftragsvergabe
schriftlich, per Mail oder per Fax mitzuteilen.
Was
ist (nicht) im Kostenvoranschlag enthalten
- Alle
erwähnten Preise sind Nettopreise zuzüglich der deutsche Umsatzsteuer von
19%. Mit einer gültigen Umsatzsteuer- Identifikationsnummer aus dem EU-Ausland verlagert sich Umsatzsteuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den
unternehmerischen Leistungsempfänger. (Artikel
über Besteuerung der Europäischen Kommission, insbesondere Artikel 44
und 50 der MwSt-Richtlinie).
- Porto,
Telefonkosten, Maut, Spritzulagen und weitere Nebenkosten sind im Endpreis bereits berücksichtigt.
- Im Kostenvoranschlag ist eine
ebenerdige Abhol- und Anlieferadresse enthalten.
- Der
Kostenvoranschlag bezieht sich auf bereits transportgerecht verpackte
und abholbereite Ware.
- Transportverpackungen,
Verpackungsmaterial,
Verpackungs- und Montageservice bieten wir optional nach rechtzeitiger
Anforderung an.
- Bei
Transporten sind alle Werke nach HGB §431 mit 8,33 SZR/kg grundversichert. Alle Transporte werden nach HGB §407ff geregelt.
- Eine
spezielle Kunsttransportversicherung bieten wir auf Anforderung an.
- Der
Kostenvoranschlag
errechnet sich durch das schriftlich angegeben Volumen. Sollte dieses
bei Abholung variieren, so ist die Grundlage der Berechnung letztendlich
immer das tatsächlich beförderte Volumen.
Sonstige
Informationen
- Wenn
nicht anders angegeben, sind alle unseren Kostenvoranschläge 2 Wochen
gültig.
- Rechnungen
sind sofort und ohne Abzüge nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Im
Falle eines Verzuges berechnen wir 10 % Zinsen auf den Endbetrag
- Bei
gewerblichen Auftraggebern mit Sitz innerhalb der EU ist eine gültige
Umsatzsteuer-Identifikation obligatorisch.
- Beiladungstransporte
verhalten sich zu Einzeltransporte wie ein Bus zu einem Taxi, mit allen
Vor- und Nachteilen.
Bitte beachten Sie, das Termine für Beiladungsanfragen eine gewisse
Vorlaufzeit erfordern.
- Leihgeber
werden erst nach
eindeutiger Auftragsvergabe kontaktiert. Jegliche zusätzlichen
Dienstleistungen, die nicht bereits im KV erwähnt worden sind, können
daher nicht in diesem Kostenvoranschlag berücksichtigt werden und sind
nachträglich
auf den Kostenvoranschlag dazu zu rechnen, sofern die Leistungen
erforderlich sind oder nachträglich beauftragt worden sind.
- Selbstverständlich
sind wir stets bemüht, Ihnen das bestmögliche Angebot zu erstellen.
- Zahlungen
per Cheque
akzeptieren wir nur in besonderen Fällen und auch nur gegen Ausgleich
der anfallenden Bankgebühren. Diese fallen je nach Land recht
unterschiedlich hoch aus.
Die
Beförderung und Behandlung von Kunst und Antiquitäten
erfolgt ausschließlich aufgrund unserer AGB.
All
business undertaken in accordance with our forwarding conditions in its
latest version (Terms and Conditions)